AGB

All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

1. Ver­trags­be­din­gun­gen
Nach­ste­hende Geschäfts­be­din­gun­gen regeln die Beziehun­gen zwis­chen Auftraggeber:in und der Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose». Sie sind inte­gri­ert­er Bestandteil jedes Auf­trages. Abwe­ichun­gen dieser Bedin­gun­gen bedürfen der Schrift­form.

2. Leis­tun­gen
Die Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose» erbringt fol­gende Leis­tun­gen im Bere­ich der Visuellen Kom­mu­nika­tion (Cor­po­rate Design, Print­me­di­en Design, Pack­ag­ing Design und Web-Design, je nach Auf­trags­bes­tim­mung Fotografie): Auf­tragsvor­bere­itung und ‑pla­nung, Beratung, Konzep­tion und Entwürfe, Detailgestal­tung und Ausführung, Real­i­sa­tion und Produktionsüberwachung. Für weit­ere Leis­tun­gen im Bere­ich Druck, Web-Pro­gram­mierung, Daten­schutz, Fotografie, Text und Lek­torat, arbeit­et Shirley Schnei­der «shirley­rose» mit aus­gewählten Spezial­is­ten zusam­men oder mit dem Auf­tragge­ber / der Auf­tragge­berin selb­st.

3. Treuepflicht und Geschäfts­ge­heim­nis
Die Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose» verp­fichtet sich, die ihr übertragenen Auf­gaben sorgfältig und ver­ant­wor­tungs­be­wusst zu erledi­gen. Anver­traute oder für den Auftraggeber:in erar­beit­ete Infor­ma­tio­nen wer­den ver­traulich behan­delt.

4. Urhe­ber­recht
Die Urhe­ber­rechte an allen von der Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose» geschaf­fe­nen Werken (Konzepte, Illus­tra­tio­nen, Entwürfe, Fotografien usw.) gehören grund­sät­zlich der Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose». Sie kann über diese Rechte (Urhe­ber­recht und ver­wandte Schutzrechte) gemäss Bun­des­ge­setz-Bes­tim­mungen verfügen. Aus diesem Grund­satz fol­gt unter anderem, dass der Auftraggeber:in ohne Ein­ver­ständ­nis von der Grafk­erin Shirley Schnei­der «shirley­rose» nicht berechtigt ist, Änderun­gen an den betr­e­f­fend­en Arbeit­en – ins­beson­dere an der Gestal­tung – vorzunehmen. Idee und Gestal­tung bleiben geistiges Eigen­tum von Shirley Schnei­der «shirley­rose», eine Aus­nahme sind Web­seit­en.

5. Nutzung­sum­fang
Der Umfang der erlaubten Nutzung, der durch die Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose» geschaf­fene­nen Werke, ergibt sich aus dem Auf­trags­beschrieb, beziehungsweise der Offert­stel­lung.

6. Gewährleis­tung
Bei Bear­beitung, Anpas­sun­gen oder Umgestal­tung von Werken (Gestal­tungsar­beit­en, Fotos, Texte, elek­tro­n­is­che Dat­en, usw.), die durch den Kun­den angeliefert wer­den, geht Shirley Schnei­der «shirley­rose» davon aus, dass die Berech­ti­gung zu solchen Ver­wen­dun­gen vor­liegt und dementsprechend keine Rechte Drit­ter ver­let­zt wer­den.

7. Auf­be­wahrungspflicht
Die Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose» bewahrt die Auf­trag­sun­ter­la­gen und ins­beson­dere die dig­i­tal­en Dat­en für min­destens ein Jahr nach Fer­tig­stel­lung des Auf­trages auf. Darüber hin­aus ist es ohne ander­slau­t­ende schriftliche Weisung von der weit­eren Auf­be­wahrung befre­it. Bei umfan­gre­ichen Arbeit­en kön­nen die Spe­icher­me­di­en von Shirley Schnei­der «shirley­rose» anteilmäs­sig ver­rech­net wer­den.

8. Her­aus­gabe von Dat­en und Orig­i­nalen
Die elek­tro­n­is­chen Dat­en und Orig­i­nale, gehören grund­sät­zlich der Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose» und wer­den dem Kun­den nur für die vere­in­barte Nutzung zur Verfügung gestellt, Aus­nahme sind Web­seit­en.

9. Beleg­sex­em­plare
Von allen pro­duzierten Arbeit­en (inkl. Nach­drucke) ist der Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose» unaufge­fordert 10 ein­wand­freie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 5 Exem­plare, zu überlassen. Shirley Schnei­der «shirley­rose» ste­ht das Recht zu, diese Belege als Leis­tungsnach­weis ihrer Arbeit zu ver­wen­den und zu verö entlichen.

10. Auf­tragsvorbe­sprechung
Die erste Besprechung (Kon­tak­tauf­nahme, Offert-Gespräch) für einen Gestal­tungsauf­trag ist kosten­frei und für bei­de Parteien unverbindlich.

11. Offer­ten
Die auf­grund unge­fährer Angaben erstellte Kosten­schätzung gilt als unverbindliche Richtof­ferte. In der Offerte nicht erwäh­nte Mehrleis­tun­gen wer­den zusät­zlich ver­rech­net. Mehraufwand infolge qual­i­ta­tiv schlechter Vor­la­gen oder Bild­dat­en, Autorko­r­rek­turen (nachträgliche Tex­tän­derun­gen, Bil­dum­stel­lun­gen, zusät­zliche Texte, Ergänzun­gen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthal­ten und wer­den nach Aufwand ver­rech­net. Bei unbe­fris­teten Offer­ten von Shirley Schnei­der «shirley­rose» erlis­cht die Preis­bindung nach 90 Tagen. Preisangaben von Shirley Schnei­der «shirley­rose» beziehen sich auss­chliesslich auf die Gestal­tung, nicht aber auf die Kosten der Druck­le­gung. Diese wer­den sep­a­rat aus­gewiesen.

12. Kom­mis­sio­nen
Shirley Schnei­der «shirley­rose» ist berechtigt eventuelle Ver­mit­tlungskom­mis­sio­nen, je nach Auf­trags­grösse, in Anspruch zu nehmen.

13. Leis­tun­gen und Rech­nun­gen Drit­ter
Frem­dar­beit­en wer­den mit­tels sep­a­rater Offerte durch die jew­eili­gen Fir­men angegeben und ver­rech­net. Der Kunde haftet für die Rech­nun­gen der Druck­erei und anderen Dien­stleis­tern. Shirley Schnei­der «shirley­rose» tritt auss­chliesslich als Ver­mit­tler und Berater und immer im Auf­trag des Kun­den auf. Die Rech­nungsan­schrift lautet auf die Adresse des Kun­den. Zur Kon­trolle müssen Rech­nun­gen von Drit­ten jew­eils im Dop­pel an Shirley Schnei­der «shirley­rose» zugestellt wer­den.

14. Ver­rech­nung
Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Brut­to-Beträge in Schweiz­er Franken. Die Rech­nun­gen sind zahlbar innert 10 Tagen nach Rech­nungs­da­tum, wenn nichts anderes ver­merk­tist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Shirley Schnei­der «shirley­rose» Anspruch auf angemessene Akon­tozahlun­gen.

15. Auf­tragserteilung
Die Auf­tragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfol­gen und set­zt automa­tisch voraus, dass diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen gele­sen und vol­lum­fänglich akzep­tiert wur­den.

16. Grund­sät­zlich bei Aufträ­gen
Der Einze­lauf­trag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auf­tragsab­schluss beste­hen keine weit­eren Verpflich­tun­gen. Der Dauer­auf­trag wird ver­traglich geregelt und kommt vor allem bei Gesamtkonzepten bzw. ‑kam­pag­nen zum Ein­satz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und
geografis­chen Gel­tungs­bere­ich sowie das Bud­get.

17. Autorko­r­rek­turen
Autorko­r­rek­turen sind vom Kun­den verur­sachte, nicht o erierte Zusat­zleis­tun­gen. Es sind fehler­hafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Dat­en bzw. Unter­la­gen und Vor­la­gen. Ein Gestal­tungsauf­trag enthält in der Regel mehrere Vorschläge, gemäss der jew­eili­gen Offerte. Die notwendi­gen Ergänzun­gen des aus­gewählten Vorschlags sind im Kosten­vo­ran­schlag enthal­ten. Änderun­gen, die darüber hin­aus­ge­hen, wer­den als Autorko­r­rek­turen behan­delt.

18. Gut zum Druck
Der Auf­tragge­ber ist verp ichtet, die ihm vor der End­fer­ti­gung zugestell­ten Kon­troll­doku­mente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfäl­li­gen Kor­rek­tu­rangaben, unterze­ich­net und inner­halb aufgeführter Frist zu retournieren. Das ok kann auch via E‑Mail erfol­gen.

19. Abrech­nungsphasen
Grund­sät­zlich ist jede Phase des Auf­trages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auf­trag als Ganzes hon­o­rar­berechtigt. Wird ein erteil­ter Auf­trag reduziert oder annul­liert, hat die Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose» einen Anspruch auf den Teil des Hon­o­rars, dessen Leis­tun­gen voll­ständig erbracht oder begonnen wur­den. Darüber hin­aus hat der Kunde die ent­stande­nen Unkosten oder Vor­leis­tun­gen Drit­ter in vollem Umfang zu tra­gen.

20. Haf­tungs­beschränkung
Die von der Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose» übergebene Manuskripte, Daten­träger und Vor­la­gen wer­den mit üblicher Sorgfalt behan­delt. Weit­erge­hende Risiken hat der Auf­tragge­ber / die Auf­tragge­berin ohne beson­dere schriftliche Vere­in­barung sel­ber zu tra­gen, beziehungsweise zu ver­sich­ern. Eine über den Auf­tragswert hin­aus­re­ichende Haf­tung auf allfäl­lig gel­tend gemachte Forderun­gen infolge direk­ter oder indi­rek­ter Schä­den aus Män­geln wird wegbedun­gen. Die Haf­tung beschränkt sich auf grobes Ver­schulden.

21. Haf­tung
Die Designer­in haftet nicht für die Richtigkeit und Voll­ständigkeit der vom Auf­tragge­ber vorgegebe­nen Sachaus­sagen über seine Pro­duk­te, seine Leis­tun­gen oder sein Unternehmen. Mit der Freiga­be der Web­seit­en übernimmt der Auf­tragge­ber die Ver­ant­wor­tung für die
Richtigkeit der Texte, Bilder, rechtliche Verp ich­tun­gen gegeüber Drit­ten, rechtliche Verpflich­tung wie Daten­schutz und Cook­ie-Ban­ner, Rechtliche Verp ich­tung Onli­neshop. Die Designer­in Shirley Schnei­der ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Recht­mäßigkeit zu prüfen.
Die Designer­in Shirley Schnei­der haftet nicht für die Zuläs­sigkeit und Rechts­beständigkeit der Domain, des Host­ings, der Wes­b­seite, des Web-Baukas­tens und alle Bere­iche welche mit aus­gewählten Spezial­is­ten zusam­mengear­beit­et wurde oder die Web­seite betr­e­f­fen.

22. Mängelrüge
Die von der Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose» erbracht­en Leis­tun­gen und Pro­duk­te sind bei Emp­fang umge­hend zu prüfen. Allfäl­lige Bean­stan­dun­gen haben inner­halb von 8 Tagen zu erfol­gen.

23. Störun­gen, Höhere Gewalt, Schlies­sung und Ein­schränkung des Betriebs
Die Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose» haftet nicht für Schä­den, die durch Störung des Betriebes, ins­beson­dere durch unab­wend­baren Ereignis­sen wie höhere Gewalt: Natur­ereignisse (Sturmwinde, Über­schwem­mungen, Erd­beben, Hack­ing), Epi­demien / Pan­demien, Krieg, Unruhen und ähn­lich­es. In solchen Aus­nah­me­fällen ist Shirley Schnei­der «shirley­rose» berechtigt, ganz oder teil­weise vom Ver­trag zurückzutreten. Das gle­iche gilt, wenn Shirley Schnei­der «shirley­rose» aus einem wichtigem Grund den Betrieb für eine bes­timmte Zeit ganz oder teil­weise ein­stellt oder ein­schränkt. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche wer­den nicht anerkan­nt.

24. Recht und Gerichts­stand
Die Beziehun­gen zwis­chen Auf­tragge­ber und der Designer­in BA Shirley Schnei­der «shirley­rose» unter­ste­hen schweiz­erischem Recht. Gerichts­stand ist der Geschäftssitz von Shirley Schnei­der «shirley­rose» .

Tro­gen, 01.01.2021

Montag: 8.00 — 18.00
Dienstag: 8.00 — 11.15
Mittwoch: 8.00 — 11.15
Freitag: 13.00 — 17.00

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